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Entwicklungsberatung – Producers Pooling Pilot [PPP]Eine projektgebundene Weiterbildungsmaßnahme zur Entwicklung von Spielfilmen. EINLEITUNGACHTUNGDie untenstehenden Richtlinien sind für die erste Auflage von PPP (2009–2010) gültig. Die neuen Richtlinien für PPP werden Anfang September hier aufgeschaltet. Die Bewerbungsfrist für neue Pools ist Mitte November 2010, das Programm beginnt im Januar 2011. Die Ausbildung der meisten ProduzentInnen ist autodidaktisch erfolgt. Ihre Fähigkeit, Filme zu (ko-)produzieren ist generell solide; in zwei Bereichen besteht jedoch Bedarf nach Kompetenzerweiterung:
Die Weiterbildung von ProduzentInnen hat einen Mehrwert, wenn sie projekt- und praxisgebunden stattfindet (learning by doing) und unter Gleichgesinnten durchgeführt wird. PPP ist daher in erster Linie für Schweizer ProduzentInnen gedacht, die zur gemeinsamen Entwicklung von Projekten bereit sind. Aus andragogischer (die Erwachsenenbildung betreffender) Sicht ist PPP als berufsbegleitendes Programm gedacht, bei dem sich die ProduzentInnen durch den Austausch mit ExpertInnen, mit BerufskollegInnen und mit anderen Fachleuten, die mit Projektentwicklung zu tun haben (AutorInnen, DrehbuchautorInnen, RegisseurInnen) selbst weiterbilden. PPP gibt drei bis vier Produzentenpools, die aus je mindestens drei Produktionsfirmen bestehen und mindestens vier Spielfilme in Entwicklung haben, die Gelegenheit, während der Dauer von 18 Monaten und für einen Betrag von CHF 50’000.- bis CHF 100'000.- folgende Kosten zu finanzieren:
PPP ergänzt die bereits bestehenden Förderungen und die Eigeninvestitionen der Produktionsfirmen für Projektentwicklung. PPP hat ein Hauptziel:
und zwei Nebenziele:
1. TEILNAHMEBEDINGUNGEN1.1 Das Bewerbungsdossier Das Bewerbungsdossier muss gemäss den unter Punkt 2 genannten Bedingungen eingereicht werden. 1.2 Die Produktionsfirmen Für die Einreichung eines Dossiers müssen sich mindestens drei unabhängige Produktionsgesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die von ihrem Produzenten/ihrer Produzentin vertreten werden, zu einem Pool zusammen schliessen. Die ProduzentInnen wählen sich gegenseitig zur Bildung eines Pools. Der Pool ist keine juristische Einheit, sondern ein Engagement, das die PartnerInnen bei der Umsetzung des gemeinsam eingereichten Dossiers bindet. Die Bedingungen des Engagements sind im "Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs" und im "PPP-Budget" (siehe nachstehender Punkt 2 "Bewerbungsdossier") definiert. Mindestens zwei der drei Produktionsfirmen, die den Pool bilden und ein Dossier einreichen, müssen nachweisen, dass sie in den drei Jahren vor der Bewerbung mindestens einen Spielfilm produziert haben, der fürs Kino verliehen wurde. 1.3 Die Filmprojekte Um teilnehmen zu können, muss ein Pool die Entwicklung von mindestens vier, höchstens sechs Projekten fürs Kino bestimmte Spielfilme gewährleisten; die ProduzentInnen müssen die Rechte an den Projekten besitzen (siehe Punkt 1.4.). Der Entwicklungsstand der Projekte ist nicht massgeblich; ebenso wenig müssen die Projekte der gleichen "ligne éditoriale" (inhaltlichen Ausrichtung) angehören. Es muss sich um Schweizer Filmprojekte, majoritäre Koproduktionen oder um minoritäre Koproduktionen mit Schweizer RegisseurIn handeln. 1.4 Autorenrechte Die Rechte jedes Projektes des Katalogs müssen bei einer Produktionsgesellschaft des entsprechenden Pools liegen. 2. BEWERBUNGSDOSSIERDas Bewerbungsdossier in 5 Exemplaren wird vom Pool eingereicht und ist von allen ProduzentInnen, welche ihre Produktionsfirma vertreten, unterzeichnet. 2.1 "Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs", Methode und Mittel, PPP-Budget 2.1.1Der Pool gibt Auskunft darüber, wie und wofür er gebildet wurde und wie der Projektekatalog zustande kam. Er informiert über die Ziele der ProduzentInnen, die gemeinsam zu lösenden Schwierigkeiten, die gemeinsam auszuschöpfenden Potenziale, usw. Das "Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs" wird im Hinblick auf eine mögliche Unterstützung vonseiten von PPP erstellt. 2.1.2Anschliessend führt der Pool aus, mit welcher Methode und welchen Mitteln (einschliesslich Austausch mit anderen betroffenen Berufsgruppen: AutorInnen, DrehbuchautorInnen, RegisseurInnen) er das "Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs" umzusetzen gedenkt: Expertisen, regelmässige Sitzungen, Seminare usw. Er listet die für die erfolgreiche Umsetzung der Methode notwendigen Mittel auf (Art der ExpertInnen usw.). Die ausgewählten oder gewünschten Consultants und ExpertInnen werden mit einem kurzen Lebenslauf vorgestellt. Zudem wird der Terminkalender des Pools angegeben. 2.1.3Der Pool präsentiert ein "PPP-Budget", das die gesamten Kosten aufführt, die im Zusammenhang mit den Expertisen und den Gruppenarbeiten stehen, welche zur Umsetzung des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs" (siehe Punkt 3.4. "Kosten") vorgesehen sind. 2.2 Weitere einzureichende Unterlagen 2.2.1Für jedes Filmprojekt:
2.2.2Beilagen für jedes Filmprojekt:
3. ANRECHENBARE KOSTENVon PPP finanziert werden können Kosten, welche für die Umsetzung des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs" notwendig (siehe 2.1.) und angemessen sind, den Grundsätzen einer seriösen und wirtschaftlichen Geschäftsführung entsprechen, ein gutes Verhältnis zwischen Aufwand und Wirkung aufweisen, identifizierbar, kontrollierbar und mit Originalbelegen nachweisbar sind. Anrechenbar sind nur Kosten, für die nicht bereits ein Filmförderungsbeitrag des Bundes beantragt, in Aussicht gestellt oder bewilligt wurde. 3.1 Direkte Kosten Direkte Kosten sind Honorare und Spesen für die im "PPP-Budget" aufgeführten Expertisen (siehe Punkt 2.1.3.), namentlich in folgenden Punkten:
Unterkunft, Verpflegung und Reisespesen der ProduzentInnen und anderen an der Projektentwicklung Beteiligten (insbesondere AutorInnen, DrehbuchautorInnen, RegisseurInnen) zum Zweck der Teilnahme an den gemeinsamen Arbeitssitzungen sind ebenfalls anrechenbar, sofern die Auslagen angemessen sind, belegt werden können und den Grundsätzen der seriösen und wirtschaftlichen Geschäftsführung entsprechen. Material- und Ausrüstungskosten können berücksichtigt werden, wenn sie identifizierbar sind und eindeutig der Umsetzung des "Konzepts zur Entwicklung des Projektekatalogs" zugeschrieben werden können. 3.2 Indirekte Kosten Verwaltungskosten, die durch die Umsetzung des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs" verursacht werden, können pauschal bis zu einem Betrag von höchstens 7% der von PPP gedeckten direkten Kosten übernommen werden. 4. AUSWAHL DER BEWERBUNGENDie Auswahl wird von einer Kommission getroffen, die vom Bundesamt für Kultur und FOCAL gemeinsam ernannt wird. Diese besteht aus drei ExpertInnen. Die von den ExpertInnen angewandten Kriterien zur Analyse und Auswahl der Bewerbungen betreffen die kandidierenden Produktionsgesellschaften, die Filmprojekte sowie den Pool mit seinen Filmprojekten: 4.1 Kriterien bezüglich der Produktionsfirmen Geprüft werden bei jeder einzelnen Firma:
Punkte, welche die Produktionsfirmen eines Pools zusammen erlangen können: max. 10 4.2 Kriterien bezüglich der Filmprojekte Geprüft werden bei jedem Filmprojekt:
Punkte, die alle Filme eines Projektekatalogs gemeinsam erreichen können: max. 10 4.3 Kriterien bezüglich der Pools Geprüft wird bei jedem Pool:
Punkte, welche der Pool insgesamt erreichen kann: max. 20 Für das PPP-Programm ausgewählt werden die drei bis vier Bewerbungsdossiers, welche die meisten Punkte erhalten haben. 5. FINANZIELLE BEDINGUNGEN, ZAHLUNGSMODALITÄTEN, EVALUATION UND ABZUGEBENDE UNTERLAGENDie Auswahl eines Bewerbungsdossiers bedeutet nicht, dass der vom PPP gewährte finanzielle Beitrag dem beantragten Betrag entspricht. Die ExpertInnen haben die Möglichkeit, die Anträge neu zu evaluieren. Der gewährte Betrag kann den ersuchten Betrag allerdings nicht überschreiten. Nach der Selektion der Bewerbungen wird zwischen den ausgewählten Produktionsgesellschaften, die einen Pool bilden, und FOCAL eine Vereinbarung abgeschlossen und unterschrieben, welche den gewährten Betrag sowie die Zahlungsbedingungen und –modalitäten festhält. Berücksichtigt werden können Kosten, die ab dem Tag der Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen den Berechtigten und FOCAL bis 18 Monate danach anfallen. Die Rückerstattung des Auslagen des Pools geschieht aufgrund von mit dem "PPP-Budget" vergleichbaren Abrechnungen an den/die PPP-KoordinatorIn – wann notwendig und gemäss den in der Vereinbarung festgehaltenen Bedingungen, mit Originalbelegen. FOCAL nimmt die Überweisung nach Überprüfung der Abrechnung vor, spätestens aber 30 Tage nach Ablieferung der Endabrechnung. Falls die tatsächlich ausgelegten Kosten des Pools unter denen des "PPP-Budgets" liegen, bezahlt FOCAL nur die effektiven Kosten. Falls nötig, muss der PPP-Pool die zuviel erhaltenen Beträge zurück bezahlen. Nach Abschluss der Arbeiten unterbreitet jeder Pool dem/der PPP-KoordinatorIn einen Bericht über die ausgeführten Tätigkeiten und die Ergebnisse der Entwicklungsarbeiten hinsichtlich der drei PPP-Ziele und des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs", das mit der Bewerbung eingereicht wurde. 6. WERBUNGDie mit Unterstützung von PPP entwickelten Filme müssen diese Unterstützung entsprechend ausweisen. Die Einzelheiten betreffend Vertrag und Promotion werden im Pool und in Absprache mit dem/der KoordinatorIn festgelegt. 7. AUSSCHREIBUNGS- UND BEWERBUNGSVERFAHRENDie Ausschreibung erfolgt ab dem 20. September 2008 per Internet (www.focal.ch/PPP/d), wo auch das Bewerbungsformular verfügbar ist. Die Bewerbungsdossiers in 5 Exemplaren müssen per Post bis zum 20. November 2008 (Datum des Poststempels) an folgende Adresse geschickt werden:
FOCAL Unvollständige Dossiers oder solche, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Die BewerberInnen werden schriftlich über die Mängel benachrichtigt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind zudem BewerberInnen, die sich in einer der folgenden Situationen befinden:
Nach Einreichung der Bewerbung ist keine Änderung des Dossiers mehr möglich. Wenn gewisse Aspekte Abklärungen erfordern, nimmt der/die PPP-KoordinatorIn mit den BewerberInnen Kontakt auf. Die BewerberInnen, deren Dossier abgewiesen wurde, werden schriftlich benachrichtigt. 8. DER PPP-KOORDINATOREr wird von FOCAL benannt und hat folgende Aufgaben: Hingegen hat er weder mit der Kommunikation innerhalb des Pools noch mit der Organisation dessen Aktivitäten zu tun. Des Pools Aufgabe ist es auch, sich um die Logistik im Zusammenhang mit den Experten (Reise, Empfang, Unterkunft usw.) und mit den gemeinsamen Arbeiten (Versammlungsorte, Materialverteilung usw.) zu kümmern. Unter Vorbehalt der Autorenrechte muss FOCAL als Weiterbildungsorganisation das Recht haben, die Recherchen und Arbeiten, die dank der Mittel ausgeführt werden konnten, welche über die Stiftung verteilt wurden, der gesamten Branche zugänglich zu machen. Es ist Aufgabe des PPP-Koordinators/der PPP-Koordinatorin, die Ergebnisse zu archivieren, eine Datenbank über sämtliche Consultants, ExpertInnen usw., die für die vom PPP unterstützten Projekte gearbeitet haben, zu erstellen und 'à jour' zu halten. 9. TERMINPLAN
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