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Entwicklungsberatung – Producers Pooling Program [PPP]

Eine projektgebundene Weiterbildungsmaßnahme zur Entwicklung von Spielfilmen.

EINLEITUNG

Die Ausbildung der meisten ProduzentInnen ist autodidaktisch erfolgt. Ihre Fähigkeit, Filme zu (ko-)produzieren ist generell solide; in zwei Bereichen besteht jedoch Bedarf nach Kompetenzerweiterung:

  • in der Filmpromotion. Dazu wurde die Massnahme mit dem Titel "Promotionsberatung" eingeführt (www.focal.ch/D/Promotionsberatung);
  • in der Projektentwicklung, wofür PPP angeboten wird.

Die Weiterbildung von ProduzentInnen ist langfristig am wirkungsvollsten wenn sie projekt- und praxisgebunden stattfindet (learning by doing) und unter Gleichgesinnten durchgeführt wird. PPP ist daher in erster Linie für Schweizer ProduzentInnen gedacht, die zur gemeinsamen Entwicklung von Projekten bereit sind.

Aus andragogischer (die Erwachsenenbildung betreffender) Sicht ist PPP als berufsbegleitendes Programm gedacht, bei dem sich die ProduzentInnen durch den Austausch mit ExpertInnen, mit BerufskollegInnen und mit anderen Fachleuten, die mit Projektentwicklung zu tun haben (AutorInnen, DrehbuchautorInnen, RegisseurInnen) selbst weiterbilden.

PPP gibt drei bis vier Produzentenpools, die aus je mindestens drei Produktionsfirmen bestehen die Gelegenheit, ab 1. Mai 2011 für die Dauer von max. 24 Monaten und für einen Betrag von CHF 50'000.- bis CHF 100'000.- folgende Kosten zu finanzieren:

  1. die Kosten und Spesen für Expertisen, die der Umsetzung des Konzeptes zur Entwicklung eines Projektekatalogs dienen: Expertisen zu den Drehbüchern, zu den Entwicklungs-strategien, zu den Produktions- und Koproduktionsstrategien usw.
  2. Kosten, die durch die gemeinsamen Arbeiten zur Projektentwicklung verursacht werden.

PPP ergänzt die bereits bestehenden Förderungen und die Eigeninvestitionen der Produktionsfirmen für Projektentwicklung.

PPP hat ein Hauptziel:

  • die Kompetenzerweiterung der ProduzentInnen in Sachen Projektentwicklung dank der Begleitung durch qualifizierte ExpertInnen;

und zwei Nebenziele:

  • die Förderung der Projektentwicklungserfahrung in einem Produzentenpool im Austausch mit anderen mitwirkenden Fachleuten, insbesondere AutorInnen, DrehbuchautorInnen und RegisseurInnen;
  • die Konsolidierung der Qualität und der (Ko-)Produktions-Strategien der im Produzentenpool entwickelten Projekte.

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1. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1.1 Das Bewerbungsdossier

Das Bewerbungsdossier muss gemäss den unter Punkt 2 genannten Bedingungen eingereicht werden.

1.2 Die Produktionsfirmen

Für die Einreichung eines Dossiers müssen sich mindestens drei unabhängige Produktionsgesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die von ihrem Produzenten/ihrer Produzentin vertreten werden, zu einem Pool zusammen schliessen. Die ProduzentInnen wählen sich gegenseitig zur Bildung eines Pools. Der Pool ist keine juristische Einheit, sondern ein Engagement für die Umsetzung des gemeinsam eingereichten Dossiers. Die Bedingungen des Engagements sind im "Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs" und im "PPP-Budget" (siehe nachstehender Punkt 2 "Bewerbungsdossier") definiert.

Mindestens zwei der drei Produktionsfirmen, die einen Pool bilden, müssen nachweisen, dass sie in den drei Jahren vor der Bewerbung mindestens einen Spielfilm produziert haben, der von einem Verleih im Kino ausgewertet wurde.

1.3 Die Filmprojekte

Um teilnehmen zu können, muss ein Pool die Entwicklung von mindestens vier fürs Kino bestimmte Spielfilme gewährleisten; die ProduzentInnen müssen die Rechte an den Projekten besitzen (siehe Punkt 1.4.).

In begründeten Ausnahmefällen können sich die ProduzentInnen eines Pools auf je ein Projekt in Entwicklung beschränken und statt eines vierten Projektes je einen ihrer bereits ausgewerteten Spielfilme zum Gegenstand von Expertisen machen, die für die Entwicklung neuer Projekte relevant sind.

Der Entwicklungsstand der Projekte ist nicht massgeblich; ebenso wenig müssen die Projekte die gleiche "ligne éditoriale" (inhaltliche Ausrichtung) haben.

Es muss sich um Schweizer Filmprojekte, majoritäre Koproduktionen oder um minoritäre Koproduktionen mit Schweizer RegisseurIn handeln.

1.4 Autorenrechte

Die Rechte jedes Projektes des Katalogs müssen bei einer Produktions-gesellschaft des entsprechenden Pools liegen.

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2. BEWERBUNGSDOSSIER

Das Bewerbungsdossier wird vom Pool eingereicht und von allen ProduzentInnen des Pools unterzeichnet.

2.1 "Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs", Methode und Mittel, PPP-Budget

2.1.1

Der Pool gibt Auskunft darüber, wie und wofür er gebildet wurde und wie der Projektekatalog zustande kam, insbesondere hinsichtlich der Ziele der ProduzentInnen, der gemeinsam zu lösenden Schwierigkeiten, der gemeinsam auszuschöpfenden Potenziale, usw. Er erstellt das "Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs" im Hinblick auf eine mögliche Unterstützung des Programms PPP.

2.1.2

Anschliessend führt der Pool aus, mit welcher Methode und welchen Mitteln (einschliesslich Austausch mit anderen betroffenen Berufsgruppen: AutorInnen, DrehbuchautorInnen, RegisseurInnen) er das "Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs" umsetzen will: Expertisen, regelmässige Sitzungen, Seminare usw. Er listet die für die erfolgreiche Umsetzung der Methode notwendigen Mittel auf (Art der ExpertInnen usw.). Die ausgewählten oder gewünschten BeraterInnen und ExpertInnen werden mit einem kurzen Lebenslauf vorgestellt. Ausserdem erstellt der Pool seinen Zeitplan.

2.1.3

Der Pool präsentiert ein "PPP-Budget", das die gesamten Kosten der Expertisen und der Spesen für die Gruppenarbeiten aufführt, die zur Umsetzung des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs" (siehe Punkt 3.4. "Kosten") vorgesehen sind.

2.2 Weitere einzureichende Unterlagen

2.2.1

Für jedes Filmprojekt:

2.2.2

Beilagen für jedes Filmprojekt:

  • Curriculum vitae des/der ProduzentIn, der/die für die Entwicklung des eingereichten Projektes verantwortlich ist;
  • Liste der Produktionen des/der ProduzentIn, der/die für die Entwicklung des eingereichten Projekte/s verantwortlich ist;
  • die Verträge, die belegen, dass die Rechte jedes Projektes bei dem/der ProduzentIn liegen, der/die für die Entwicklung des eingereichten Projekte/s verantwortlich ist.

Nota bene: Die Koordinatorin von PPP sowie ProduzentInnen, die an der ersten Auflage von PPP teilgenommen haben, können zur Beratung bei der Bewerbung für PPP konsultiert werden. Ausserdem empfehlen wir den an PPP interessierten ProduzentInnen, die Dokumente "Fragen, und Antworten", "Empfehlungen für PPP-BewerberInnen" und "Zwischenbericht" vor der Bewerbung zu lesen.

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3. ANRECHENBARE KOSTEN

Von PPP finanziert werden können Kosten, welche für die Umsetzung des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs" notwendig (siehe 2.1.) und angemessen sind, den Grundsätzen einer seriösen und wirtschaftlichen Geschäftsführung entsprechen, ein gutes Verhältnis zwischen Aufwand und Wirkung aufweisen, identifizierbar, kontrollierbar und mit Originalbelegen nachweisbar sind.

Anrechenbar sind nur Kosten, für die nicht bereits ein Filmförderungsbeitrag des Bundes oder anderer Institutionen beantragt, in Aussicht gestellt oder bewilligt wurde.

3.1 Direkte Kosten

Direkte Kosten sind Honorare und Spesen für die im "PPP-Budget" aufgeführten Expertisen (siehe Punkt 2.1.3.), namentlich in folgenden Punkten:

  • Drehbuch
  • Storyboard
  • Technik und Hauptrollen
  • Drehorte
  • veranschlagtes Produktionsbudget
  • PartnerInnen aus Filmindustrie, Finanzwelt, Koproduktion
  • Marketing und Verleih/Vertrieb
  • Modell oder Pilotprojekt
  • rechtliche, historische usw. Recherchen
  • technische Tests.

Unterkunft, Verpflegung und Reisespesen der ProduzentInnen und anderen an der Projektentwicklung Beteiligten (insbesondere AutorInnen, DrehbuchautorInnen, RegisseurInnen) zum Zweck der Teilnahme an den gemeinsamen Arbeitssitzungen sind ebenfalls anrechenbar, sofern die Auslagen angemessen sind, belegt werden können und den Grundsätzen der seriösen und wirtschaftlichen Geschäftsführung entsprechen.

Material- und Ausrüstungskosten können berücksichtigt werden, wenn sie identifizierbar sind und eindeutig der Umsetzung des "Konzepts zur Entwicklung des Projektekatalogs" zugeschrieben werden können.

3.2 Indirekte Kosten

Handlungskosten, die durch die Umsetzung des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs" verursacht werden, können pauschal bis zu einem Betrag von höchstens 7.5% der von PPP gedeckten direkten Kosten übernommen werden.

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4. AUSWAHL DER BEWERBUNGEN

Die Auswahl wird von einer Kommission getroffen, die vom Bundesamt für Kultur und FOCAL gemeinsam ernannt wird. Diese besteht aus drei ExpertInnen.

Die von den ExpertInnen angewandten Kriterien zur Analyse und Auswahl der Bewerbungen betreffen die kandidierenden Produktionsfirmen, die Filmprojekte sowie den Pool mit seinen Filmprojekten:

4.1 Kriterien bezüglich der Produktionsfirmen

Geprüft werden bei jeder einzelnen Firma:

  • ihre Fähigkeit, Kinofilme zu entwickeln und zu produzieren und
  • die Entwicklungs- und Finanzierungsstrategie des eingereichten Projektes/der Projekte.

Anzahl Punkte, welche die Produktionsfirmen eines Pools zusammen erlangen können: max. 10

4.2 Kriterien bezüglich der Filmprojekte

Geprüft werden bei jedem Filmprojekt:

  • Qualität
  • Produktionspotential und Machbarkeit.

Anzahl Punkte, die alle Filme eines Projektekatalogs gemeinsam erreichen können: max. 10

4.3 Kriterien bezüglich der Pools

Geprüft wird bei jedem Pool:

  • die Qualität des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs",
  • die Qualität der gewählten Arbeitsmethode(n) und –mittel und
  • die Kohärenz des "PPP-Budgets".

Anzahl Punkte, die der Pool insgesamt erreichen kann: max. 20

Für das PPP-Programm ausgewählt werden die drei bis vier Bewerbungsdossiers mit den meisten Punkten.

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5. FINANZIELLE BEDINGUNGEN, ZAHLUNGSMODALITÄTEN, EVALUATION UND ABZUGEBENDE UNTERLAGEN

Die Auswahl eines Bewerbungsdossiers bedeutet nicht, dass der vom PPP gewährte finanzielle Beitrag dem beantragten Betrag entspricht. Die ExpertInnen haben die Möglichkeit, die Anträge neu zu evaluieren. Der gewährte Betrag kann den ersuchten Betrag allerdings nicht überschreiten.

Nach der Selektion der Bewerbungen wird zwischen FOCAL und den ausgewählten Produktionsgesellschaften, die einen Pool bilden, ein Vertrag geschlossen und unterschrieben, der unter anderem den gewährten Betrag sowie die Zahlungsbedingungen und –modalitäten festhält.

Berücksichtigt werden können Kosten, die ab dem Tag der Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen den Berechtigten und FOCAL bis zum Abschluss der Arbeiten im Rahmen von PPP (nach maximal 24 Monaten) anfallen.

Der zugesprochene Betrag wird wie folgt ausbezahlt:

  • 1. Rate (30%) bei Vertragsunterzeichnung
  • 2. Rate (50%) in der Hälfte des im jeweiligen "Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs" veranschlagten Zeitraumes für PPP
  • 3. Rate (20%) nach Abgabe und Kontrolle der Schlussabrechnung und des Schlussberichtes

Die Auslagen der Pools werden mit dem bei der Bewerbung eingereichten "PPP-Budget" verglichen und anhand von Originalbelegen überprüft. FOCAL überweist die letzte Rate spätestens 30 Tage nach Ablieferung der Endabrechnung.

Falls die tatsächlich ausgelegten Kosten des Pools unter denen des "PPP-Budgets" liegen, bezahlt FOCAL nur die effektiven Kosten. Falls nötig, muss der PPP-Pool die zuviel erhaltenen Beträge zurück bezahlen.

Die Pools berichten pro Halbjahr schriftlich über die Umsetzung ihres "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs".

Nach Abschluss der Arbeiten unterbreitet jeder Pool der PPP-Koordinatorin einen Bericht über die ausgeführten Tätigkeiten und die Ergebnisse der Entwicklungsarbeiten hinsichtlich der drei PPP-Ziele und des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs", das mit der Bewerbung eingereicht wurde.

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6. NENNUNGSVERPFLICHTUNG

Die mit Unterstützung von PPP entwickelten Filme müssen diese Unterstützung entsprechend ausweisen. Die Einzelheiten werden im Vertrag mit FOCAL festgelegt.

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7. AUSSCHREIBUNGS- UND BEWERBUNGSVERFAHREN

Die Ausschreibung erfolgt ab Mitte Dezember 2010 per Internet (www.focal.ch/PPP/d), wo auch das Bewerbungsformular verfügbar ist.

Die Bewerbungsdossiers in 5 Exemplaren müssen per Post bis zum 25. März 2011 (Datum des Poststempels) an folgende Adresse geschickt werden:
FOCAL
Av. de la Rasude 2
1006 Lausanne

Unvollständige Dossiers oder solche, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen, werden nicht berücksichtigt.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind zudem BewerberInnen, die sich in einer der folgenden Situationen befinden:

  1. wenn bei einer Produktionsfirma der Konkurs oder ein Konkursverfahren, eine Liquidation, ein gerichtliches Vergleichsverfahren, ein Zwangsvergleich oder die Einstellung der Aktivitäten bevorsteht, bzw. bereits eingetreten ist oder wenn sich die Firma in einer vergleichbaren Situation befindet;
  2. wenn eine Produktionsfirma wegen eines Deliktes gegen die Berufsmoral rechtsgültig verurteilt wurde.

Nach Einreichung der Bewerbung ist keine Änderung des Dossiers mehr möglich. Wenn gewisse Aspekte Abklärungen erfordern, nimmt die PPP-Koordinatorin mit den BewerberInnen Kontakt auf.

Die BewerberInnen, deren Dossier abgewiesen wurde, werden schriftlich benachrichtigt.

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8. DER PPP-KOORDINATOR / DIE PPP-KOORDINATORIN

Sie wird von FOCAL benannt und hat folgende Aufgaben:
Sie sammelt die Bewerbungen und leitet sie an die Experten weiter, sie organisiert die Auswahlsitzung, führt das Protokoll der Argumente und steht den KandidatInnen bei Fragen zur Verfügung. Sie ist bei Bedarf Ansprechpartnerin für die Pools und achtet darauf, dass die Pools die Termine einhalten und ihre Berichte abliefern. Sie überwacht die Überweisung der Raten und hält die Ergebnisse des Programms am Ende in einem Abschlussbericht fest.

Hingegen hat sie weder mit der Kommunikation innerhalb der Pools noch mit der Organisation von deren Aktivitäten zu tun. Es ist Aufgabe der Pools, sich um die Logistik im Zusammenhang mit den Experten (Reise, Empfang, Unterkunft usw.) und mit den gemeinsamen Arbeiten (Versammlungsorte, Materialverteilung usw.) zu kümmern.

Unter Vorbehalt der Autorenrechte muss FOCAL als Weiterbildungsorganisation das Recht haben, der gesamten Branche die Recherchen und Arbeiten zugänglich zu machen, die mithilfe öffentlicher Mittel ausgeführt werden konnten. Es ist Aufgabe der PPP-Koordinatorin, die Ergebnisse zu archivieren, eine Datenbank über sämtliche Consultants, ExpertInnen usw., die für die vom PPP unterstützten Projekte gearbeitet haben, zu erstellen und 'à jour' zu halten.

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9. TERMINPLAN

Mitte Dezember 2011 öffentliche Ausschreibung
25. März 2011 Ablauf der Bewerbungsfrist
Mitte April 2011 Auswahl der Bewerbungsdossiers Projekte
Ende April 2011 Feedback – Gespräche mit den ausgewählten Pools
1. Mai 2011 Beginn von PPP

Index

  1. Einleitung
  2. Teilnahmebedingungen
  3. Bewerbungsdossier
  4. Anrechenbare Kosten
  5. Auswahl der Bewerbungen
  6. Finanzielle Bedingungen, Zahlungsmodalitäten, Evaluation und Abzugebende Unterlagen
  7. Werbung
  8. Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren
  9. Der PPP-Koordinator
  10. Terminplan

Dokumenten

PPP ist ein Angebot des Bundesamtes für Kultur/Sektion Film und FOCAL

 

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