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Entwicklungsberatung – Producers Pooling Program [PPP]Eine projektgebundene Weiterbildungsmaßnahme zur Entwicklung von Spielfilmen. EINLEITUNGDie Ausbildung der meisten ProduzentInnen ist autodidaktisch erfolgt. Ihre Fähigkeit, Filme zu (ko-)produzieren ist generell solide; in zwei Bereichen besteht jedoch Bedarf nach Kompetenzerweiterung:
Die Weiterbildung von ProduzentInnen ist langfristig am wirkungsvollsten wenn sie projekt- und praxisgebunden stattfindet (learning by doing) und unter Gleichgesinnten durchgeführt wird. PPP ist daher in erster Linie für Schweizer ProduzentInnen gedacht, die zur gemeinsamen Entwicklung von Projekten bereit sind. Aus andragogischer (die Erwachsenenbildung betreffender) Sicht ist PPP als berufsbegleitendes Programm gedacht, bei dem sich die ProduzentInnen durch den Austausch mit ExpertInnen, mit BerufskollegInnen und mit anderen Fachleuten, die mit Projektentwicklung zu tun haben (AutorInnen, DrehbuchautorInnen, RegisseurInnen) selbst weiterbilden. PPP gibt drei bis vier Produzentenpools, die aus je mindestens drei Produktionsfirmen bestehen die Gelegenheit, ab 1. Mai 2011 für die Dauer von max. 24 Monaten und für einen Betrag von CHF 50'000.- bis CHF 100'000.- folgende Kosten zu finanzieren:
PPP ergänzt die bereits bestehenden Förderungen und die Eigeninvestitionen der Produktionsfirmen für Projektentwicklung. PPP hat ein Hauptziel:
und zwei Nebenziele:
1. TEILNAHMEBEDINGUNGEN1.1 Das Bewerbungsdossier Das Bewerbungsdossier muss gemäss den unter Punkt 2 genannten Bedingungen eingereicht werden. 1.2 Die Produktionsfirmen Für die Einreichung eines Dossiers müssen sich mindestens drei unabhängige Produktionsgesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die von ihrem Produzenten/ihrer Produzentin vertreten werden, zu einem Pool zusammen schliessen. Die ProduzentInnen wählen sich gegenseitig zur Bildung eines Pools. Der Pool ist keine juristische Einheit, sondern ein Engagement für die Umsetzung des gemeinsam eingereichten Dossiers. Die Bedingungen des Engagements sind im "Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs" und im "PPP-Budget" (siehe nachstehender Punkt 2 "Bewerbungsdossier") definiert. Mindestens zwei der drei Produktionsfirmen, die einen Pool bilden, müssen nachweisen, dass sie in den drei Jahren vor der Bewerbung mindestens einen Spielfilm produziert haben, der von einem Verleih im Kino ausgewertet wurde. 1.3 Die Filmprojekte Um teilnehmen zu können, muss ein Pool die Entwicklung von mindestens vier fürs Kino bestimmte Spielfilme gewährleisten; die ProduzentInnen müssen die Rechte an den Projekten besitzen (siehe Punkt 1.4.). In begründeten Ausnahmefällen können sich die ProduzentInnen eines Pools auf je ein Projekt in Entwicklung beschränken und statt eines vierten Projektes je einen ihrer bereits ausgewerteten Spielfilme zum Gegenstand von Expertisen machen, die für die Entwicklung neuer Projekte relevant sind. Der Entwicklungsstand der Projekte ist nicht massgeblich; ebenso wenig müssen die Projekte die gleiche "ligne éditoriale" (inhaltliche Ausrichtung) haben. Es muss sich um Schweizer Filmprojekte, majoritäre Koproduktionen oder um minoritäre Koproduktionen mit Schweizer RegisseurIn handeln. 1.4 Autorenrechte Die Rechte jedes Projektes des Katalogs müssen bei einer Produktions-gesellschaft des entsprechenden Pools liegen. 2. BEWERBUNGSDOSSIERDas Bewerbungsdossier wird vom Pool eingereicht und von allen ProduzentInnen des Pools unterzeichnet. 2.1 "Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs", Methode und Mittel, PPP-Budget 2.1.1Der Pool gibt Auskunft darüber, wie und wofür er gebildet wurde und wie der Projektekatalog zustande kam, insbesondere hinsichtlich der Ziele der ProduzentInnen, der gemeinsam zu lösenden Schwierigkeiten, der gemeinsam auszuschöpfenden Potenziale, usw. Er erstellt das "Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs" im Hinblick auf eine mögliche Unterstützung des Programms PPP. 2.1.2Anschliessend führt der Pool aus, mit welcher Methode und welchen Mitteln (einschliesslich Austausch mit anderen betroffenen Berufsgruppen: AutorInnen, DrehbuchautorInnen, RegisseurInnen) er das "Konzept zur Entwicklung des Projektekatalogs" umsetzen will: Expertisen, regelmässige Sitzungen, Seminare usw. Er listet die für die erfolgreiche Umsetzung der Methode notwendigen Mittel auf (Art der ExpertInnen usw.). Die ausgewählten oder gewünschten BeraterInnen und ExpertInnen werden mit einem kurzen Lebenslauf vorgestellt. Ausserdem erstellt der Pool seinen Zeitplan. 2.1.3Der Pool präsentiert ein "PPP-Budget", das die gesamten Kosten der Expertisen und der Spesen für die Gruppenarbeiten aufführt, die zur Umsetzung des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs" (siehe Punkt 3.4. "Kosten") vorgesehen sind. 2.2 Weitere einzureichende Unterlagen 2.2.1Für jedes Filmprojekt:
2.2.2Beilagen für jedes Filmprojekt:
Nota bene: Die Koordinatorin von PPP sowie ProduzentInnen, die an der ersten Auflage von PPP teilgenommen haben, können zur Beratung bei der Bewerbung für PPP konsultiert werden. Ausserdem empfehlen wir den an PPP interessierten ProduzentInnen, die Dokumente "Fragen, und Antworten", "Empfehlungen für PPP-BewerberInnen" und "Zwischenbericht" vor der Bewerbung zu lesen. 3. ANRECHENBARE KOSTENVon PPP finanziert werden können Kosten, welche für die Umsetzung des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs" notwendig (siehe 2.1.) und angemessen sind, den Grundsätzen einer seriösen und wirtschaftlichen Geschäftsführung entsprechen, ein gutes Verhältnis zwischen Aufwand und Wirkung aufweisen, identifizierbar, kontrollierbar und mit Originalbelegen nachweisbar sind. Anrechenbar sind nur Kosten, für die nicht bereits ein Filmförderungsbeitrag des Bundes oder anderer Institutionen beantragt, in Aussicht gestellt oder bewilligt wurde. 3.1 Direkte Kosten Direkte Kosten sind Honorare und Spesen für die im "PPP-Budget" aufgeführten Expertisen (siehe Punkt 2.1.3.), namentlich in folgenden Punkten:
Unterkunft, Verpflegung und Reisespesen der ProduzentInnen und anderen an der Projektentwicklung Beteiligten (insbesondere AutorInnen, DrehbuchautorInnen, RegisseurInnen) zum Zweck der Teilnahme an den gemeinsamen Arbeitssitzungen sind ebenfalls anrechenbar, sofern die Auslagen angemessen sind, belegt werden können und den Grundsätzen der seriösen und wirtschaftlichen Geschäftsführung entsprechen. Material- und Ausrüstungskosten können berücksichtigt werden, wenn sie identifizierbar sind und eindeutig der Umsetzung des "Konzepts zur Entwicklung des Projektekatalogs" zugeschrieben werden können. 3.2 Indirekte Kosten Handlungskosten, die durch die Umsetzung des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs" verursacht werden, können pauschal bis zu einem Betrag von höchstens 7.5% der von PPP gedeckten direkten Kosten übernommen werden. 4. AUSWAHL DER BEWERBUNGENDie Auswahl wird von einer Kommission getroffen, die vom Bundesamt für Kultur und FOCAL gemeinsam ernannt wird. Diese besteht aus drei ExpertInnen. Die von den ExpertInnen angewandten Kriterien zur Analyse und Auswahl der Bewerbungen betreffen die kandidierenden Produktionsfirmen, die Filmprojekte sowie den Pool mit seinen Filmprojekten: 4.1 Kriterien bezüglich der Produktionsfirmen Geprüft werden bei jeder einzelnen Firma:
Anzahl Punkte, welche die Produktionsfirmen eines Pools zusammen erlangen können: max. 10 4.2 Kriterien bezüglich der Filmprojekte Geprüft werden bei jedem Filmprojekt:
Anzahl Punkte, die alle Filme eines Projektekatalogs gemeinsam erreichen können: max. 10 4.3 Kriterien bezüglich der Pools Geprüft wird bei jedem Pool:
Anzahl Punkte, die der Pool insgesamt erreichen kann: max. 20 Für das PPP-Programm ausgewählt werden die drei bis vier Bewerbungsdossiers mit den meisten Punkten. 5. FINANZIELLE BEDINGUNGEN, ZAHLUNGSMODALITÄTEN, EVALUATION UND ABZUGEBENDE UNTERLAGENDie Auswahl eines Bewerbungsdossiers bedeutet nicht, dass der vom PPP gewährte finanzielle Beitrag dem beantragten Betrag entspricht. Die ExpertInnen haben die Möglichkeit, die Anträge neu zu evaluieren. Der gewährte Betrag kann den ersuchten Betrag allerdings nicht überschreiten. Nach der Selektion der Bewerbungen wird zwischen FOCAL und den ausgewählten Produktionsgesellschaften, die einen Pool bilden, ein Vertrag geschlossen und unterschrieben, der unter anderem den gewährten Betrag sowie die Zahlungsbedingungen und –modalitäten festhält. Berücksichtigt werden können Kosten, die ab dem Tag der Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen den Berechtigten und FOCAL bis zum Abschluss der Arbeiten im Rahmen von PPP (nach maximal 24 Monaten) anfallen. Der zugesprochene Betrag wird wie folgt ausbezahlt:
Die Auslagen der Pools werden mit dem bei der Bewerbung eingereichten "PPP-Budget" verglichen und anhand von Originalbelegen überprüft. FOCAL überweist die letzte Rate spätestens 30 Tage nach Ablieferung der Endabrechnung. Falls die tatsächlich ausgelegten Kosten des Pools unter denen des "PPP-Budgets" liegen, bezahlt FOCAL nur die effektiven Kosten. Falls nötig, muss der PPP-Pool die zuviel erhaltenen Beträge zurück bezahlen. Die Pools berichten pro Halbjahr schriftlich über die Umsetzung ihres "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs". Nach Abschluss der Arbeiten unterbreitet jeder Pool der PPP-Koordinatorin einen Bericht über die ausgeführten Tätigkeiten und die Ergebnisse der Entwicklungsarbeiten hinsichtlich der drei PPP-Ziele und des "Konzeptes zur Entwicklung des Projektekatalogs", das mit der Bewerbung eingereicht wurde. 6. NENNUNGSVERPFLICHTUNGDie mit Unterstützung von PPP entwickelten Filme müssen diese Unterstützung entsprechend ausweisen. Die Einzelheiten werden im Vertrag mit FOCAL festgelegt. 7. AUSSCHREIBUNGS- UND BEWERBUNGSVERFAHRENDie Ausschreibung erfolgt ab Mitte Dezember 2010 per Internet (www.focal.ch/PPP/d), wo auch das Bewerbungsformular verfügbar ist. Die Bewerbungsdossiers in 5 Exemplaren müssen per Post bis zum 25. März 2011 (Datum des Poststempels) an folgende Adresse geschickt werden: Unvollständige Dossiers oder solche, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind zudem BewerberInnen, die sich in einer der folgenden Situationen befinden:
Nach Einreichung der Bewerbung ist keine Änderung des Dossiers mehr möglich. Wenn gewisse Aspekte Abklärungen erfordern, nimmt die PPP-Koordinatorin mit den BewerberInnen Kontakt auf. Die BewerberInnen, deren Dossier abgewiesen wurde, werden schriftlich benachrichtigt. 8. DER PPP-KOORDINATOR / DIE PPP-KOORDINATORINSie wird von FOCAL benannt und hat folgende Aufgaben: Hingegen hat sie weder mit der Kommunikation innerhalb der Pools noch mit der Organisation von deren Aktivitäten zu tun. Es ist Aufgabe der Pools, sich um die Logistik im Zusammenhang mit den Experten (Reise, Empfang, Unterkunft usw.) und mit den gemeinsamen Arbeiten (Versammlungsorte, Materialverteilung usw.) zu kümmern. Unter Vorbehalt der Autorenrechte muss FOCAL als Weiterbildungsorganisation das Recht haben, der gesamten Branche die Recherchen und Arbeiten zugänglich zu machen, die mithilfe öffentlicher Mittel ausgeführt werden konnten. Es ist Aufgabe der PPP-Koordinatorin, die Ergebnisse zu archivieren, eine Datenbank über sämtliche Consultants, ExpertInnen usw., die für die vom PPP unterstützten Projekte gearbeitet haben, zu erstellen und 'à jour' zu halten. 9. TERMINPLAN
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